EPIFANES

Hartholzlacköl mit UV Filter

22,99 € (45.98 €/l) (34,99 €/l)
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Produktbeschreibung

Hartholzlacköl mit UV Filter

Das Hartholzlacköl mit UV Filter von EPIFANES ist ein hochglänzender 1 Komponenten Klarlack und ist für ölhaltige, tropische Hölzer und Nadelhölzer wie z.B. Teak und Iroco geeignet. Dieser Klarlack zeichnet sich durch seine besonders gute Haftung auf geschliffenen ölhaltigen Holzsorten aus. Ein Lack mit sehr guter Wetterfestigkeit für Anstriche über der Wasserlinie in Süß- und Salzwasserrevieren sowie für den Innen- und Außenbereich. Der Lack ist vor dem Verarbeiten milchig und trüb, nach dem Trocknen wird er allerdings transparent bernsteinfarben. Das EPIFANES Hartholzlacköl gibt es in folgenden Fassungsvermögen: 500 ml und 1 Liter.

Eigenschaften
  • Artikelnummer: 534103
  • Marke: EPIFANES
  • Farbe: transparent
  • Inhalt: 0.5 l
  • Signalwort: Achtung!

Produktsicherheit

Gefahrenpiktogramme
  • Flamme
  • dickes Ausrufe-zeichensymbol
Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise:
  • H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
  • EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise:
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
  • P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
  • P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  • P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • P301+P310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
  • P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen)
  • P501 Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
Sicherheitsdatenblätter