EPIFANES

Black Bottom Schiffslack 1l in schwarz

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Produktbeschreibung

Black Bottom Schiffslack 1l in schwarz

EPIFANES Black Bottom ist ein hochwertiger schwarzer Schiffslack und für eine Verwendung über und unter der Wasserlinie geeignet. Die Schiffsfarbe dient zum allgemeinen Schutz von Holz bis Stahl. Durch die dichte Oberflächenstruktur hat Black Bottom eine sehr gute Widerstandsfähigkeit gegen eine kontinuierliche Wasserbelastung. Der Lack zeichnet sich durch eine sehr gute Haftung auf rohem Stahl, auf existierenden Teer- und Teeralternativ-Systemen sowie auf synthetischen Metallprimern und Grundierfarben für Metall aus. Er ist elastisch, farbtonfest, beständig gegen Einwirkung von UV-Strahlung und wechselnden Einflüssen von Wasser und Luft. Der Bootslack lässt sich problemlos verarbeiten und auftragen. Ergiebigkeit: 1 Liter auf 9m²

Eigenschaften
  • Artikelnummer: 511909
  • Marke: EPIFANES
  • Farbe: schwarz
  • Inhalt: 1.0 l

Produktsicherheit

Gefahrenpiktogramme
Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise:
  • H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
  • H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
  • P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
  • P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  • P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • P301+P310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
  • P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen)
Sicherheitsdatenblätter