EPIFANES

1-Komponenten Bootslack - light oyster

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Produktbeschreibung

1-Komponenten Bootslack - light oyster

Der EPIFANES 1-Komponenten Bootslack ist ein hochglänzender, klassischer Yachtlack auf modifizierter Alkydharz-Basis. Der Yachtlack zeichnet sich durch eine sehr gute Deckkraft und seine besonders guten Verlaufseigenschaften aus. Verwendbar ist der farbige Bootslack auf Gelcoat, Stahl, Holz und Aluminium und darüberhinaus ist der Lack für den Innen- und Außenbereich oberhalb der Wasserlinie, in Verbindung mit einem passenden Primer, geeignet. Durch die Verwendung lichtechter Farbpigmente, kombiniert mit geschmeidig fließenden Kunstharzen, hat dieser Bootslack nicht nur eine außergewöhnliche Deckfähigkeit, sondern behält auch jahrelang Glanz und Farbe.

Eigenschaften
  • Artikelnummer: 511880
  • Marke: EPIFANES
  • Farbe: light oyster
  • Inhalt: 750.0 ml

Produktsicherheit

Gefahrenpiktogramme
Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise:
  • H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Sicherheitshinweise:
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
  • P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
  • P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  • P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • P301+P310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
  • P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen)
  • P501 Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
Sicherheitsdatenblätter