Coelan

Verdünnung 1l

20,99 € (19,99 €/l)
  • Klarna Kauf auf Rechnung
  • Amazon Amazon Pay
  • Mastercard Mastercard
  • PayPal Paypal
  • Visa Visa
  • Google Pay Google Pay
  • Apple Pay Apple Pay
  • Bezahlung in der Filiale
  • Vorkasse
Auf Lager: 3
Online: Gering vorrätig
Versand voraussichtlich in wenigen Werktagen
Filiale Wiener Neustadt: Nicht vorrätig

Produktbeschreibung

Verdünnung 1l

Die Coelan Verdünnung ist zur Verdünnung für COELAN Bootsbeschichtungen geeignet. Häufig wird der Verdünner auch zur Reinigung von Werkzeugen benutzt. Die Verdünnung ist auf Basis von Polyurethanharz hergestellt. In Verbindung mit der entsprechenden Coelan Beschichtung kann die Coelan Verdünnung eine lichtechte Pigmentierung gewährleisten. Die Verdünnung enthält keine Fungizide oder Biozide und ist gebrauchsfertig, schnell trocknend und farbig lasierend.

Eigenschaften
  • Artikelnummer: 510615
  • Marke: Coelan
  • Farbe: transparent
  • Inhalt: 1.0 l
  • Signalwort: Gefahr!

Produktsicherheit

Gefahrenpiktogramme
  • Flamme
  • dickes Ausrufe-zeichensymbol
  • Gesund­heits­gefahr
Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise:
  • H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
  • H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H335 Kann die Atemwege reizen.
  • H373 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • H312+H332 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen.
Sicherheitshinweise:
  • P331 Kein Erbrechen herbeiführen.
  • P301+P310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
  • P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen)
  • P305+P351+P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.)
  • P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
  • P405 Unter Verschluss aufbewahren.
  • P501 Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
Sicherheitsdatenblätter