Coelan

Bootsbeschichtung, seidenmatt

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Produktbeschreibung

Bootsbeschichtung, seidenmatt

Diese transparente Bootsbeschichtung von COELAN ist seidenmatt und dient als Schlussanstrich auf Flächen, auf denen keine hochglänzende Oberfläche gewünscht wird. Die Beschichtung ist sofort gebrauchsfertig und UV- und witterungsbeständig, so dass eine langanhaltende Endbeschichtung gewährleistet werden kann. Die Beschichtung kann mit einem Pinsel oder einer Rolle aufgetragen werden.

Eigenschaften
  • Artikelnummer: 510718
  • Marke: Coelan
  • Farbe: transparent
  • Inhalt: 750.0 ml
  • Signalwort: Achtung!

Produktsicherheit

Gefahrenpiktogramme
  • Flamme
  • dickes Ausrufe-zeichensymbol
  • Gesund­heits­gefahr
  • Umwelt
Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise:
  • H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H335 Kann die Atemwege reizen.
  • H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • H373 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
  • EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise:
  • P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
  • P241 Explosionsgeschützte [elektrische … / Lüftungs-… / Beleuchtungs-… / …] Geräte verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung / … verwenden.)
  • P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen)
  • P305+P351+P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.)
  • P405 Unter Verschluss aufbewahren.
  • P501 Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
Sicherheitsdatenblätter