Produktbeschreibung
Flagge: 3. Hilfsstander
Sichern Sie sich rechtlich ab, wenn Sie aus einem anderen Zollgebiet kommen und ihr Boot klarieren wollen. Die Zollflagge ist in Deutschland vorgeschrieben, wenn Sie deutsches Seegebiet erreichen und aus einem anderen Zollgebiet einreisen. Mit einer Nenngröße von 30 x 36 cm ist diese Zollflagge gut sichtbar und entspricht den rechtlichen Grundlagen des Hilfsstanders. Die weitaus bekanntere gelbe Signalflagge „Q“ ist in Deutschland als Zollflagge nicht zulässig.
Eigenschaften
- Artikelnummer: 200950
- Marke: awn
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